Im Bereich des Asyl- und Flüchtlingsrechtes haben wir uns vor allem auf das Asylgesetz (AsylG) und das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) spezialisiert. Häufig werden Betroffene mit Ausweisung und Abschiebehaft konfrontiert. Hier können wir außergerichtlich und im Verwaltungsprozess helfen. Dabei können wir Chancen verbessern und die Ausländerbehörde zum Einlenken bewegen.
Hierbei beinhaltet unser Leistungsspektrum:
Als engagierte Rechtsanwältin mit Migrationshintergrund und Fremdsprachenkenntnissen (Armenisch und Persisch) hilft Ihnen Frau Losch gerne weiter, wenn Sie Unterstützung bei Ihrem Asylantrag benötigen, oder Sie sich gegen eine Abschiebung zur Wehr setzen wollen. Sei es durch die außergerichtliche Vertretung gegenüber Ausländerbehörden/Botschaften (z. B. Antragstellung, Widerspruch) als auch durch Vertretung in Klageverfahren (Eilrechtsschutz, Untätigkeitsklage).
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